SchellWerk · 3D-Druck & CAD
Vertragsbedingungen auf einen Blick.
Diese AGB regeln 3D-Druck, CAD-Konstruktion, Sonderanfertigungen und den Verkauf eigener Produkte. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
SchellWerk
Inhaber: Dimitri Schell
Im Stock 23
21423 Winsen (Luhe)
Deutschland
– nachfolgend „SchellWerk“ – und seinen Kunden über 3D-Druck, CAD-Konstruktion, individuelle Bauteile sowie Produkte aus dem Onlineshop. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SchellWerk ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website und im Onlineshop sind grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung oder schriftlichen Beauftragung ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von SchellWerk, den Versand der Ware oder den ausdrücklich vereinbarten Beginn der Leistung zustande. Angebote von SchellWerk sind, sofern nicht anders bezeichnet, freibleibend. Bei kundenspezifischen Leistungen bestimmen Angebot und Auftragsbestätigung den geschuldeten Leistungsumfang.
3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
SchellWerk bietet insbesondere 3D-Druck, CAD-Modellierung, Konstruktion individueller Bauteile, Prototypenbau, Kleinserien und eigene 3D-gedruckte Produkte an.
Gefertigt wird nach der vereinbarten Spezifikation. Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere Maße, Belastungen, Temperaturen, UV- oder Feuchtigkeitseinwirkung, Chemikalienkontakt, elektrische Anforderungen, Lebensmittelkontakt sowie ein geplanter sicherheitsrelevanter Einsatz.
Mehraufwand oder Verzögerungen aufgrund unvollständiger, unklarer oder nachträglich geänderter Angaben können gesondert berechnet werden.
4. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Es gelten die bei Bestellung oder Auftragserteilung angegebenen Preise. Versandkosten und sonstige Zusatzkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Vorkasse, PayPal oder Kartenzahlung. Für individuelle Konstruktionen und Sonderanfertigungen kann eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SchellWerk.
5. Fertigungszeit, Lieferung und höhere Gewalt
Liefer- und Fertigungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung. Unverbindliche Zeitangaben sind Richtwerte. Fristen beginnen erst, wenn alle technischen Fragen geklärt, erforderliche Dateien und Freigaben vorhanden sowie vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SchellWerk – etwa Strom- oder Maschinenausfall, Brand, Überschwemmung, behördliche Maßnahmen, Streik, Krieg, Pandemie oder erhebliche Lieferengpässe – verlängern die Frist angemessen.
Die Lieferung erfolgt an die angegebene Adresse. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über; bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Vom Kunden bereitgestellte Dateien
Bei STL-, STEP-, OBJ-, 3MF- oder anderen Kundendateien sichert der Kunde zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und Herstellung sowie Nutzung keine Rechte Dritter verletzen.
SchellWerk prüft Dateien ohne besondere Vereinbarung nur auf offensichtliche und grundsätzliche Druckbarkeit. Eine vollständige technische, konstruktive, statische oder schutzrechtliche Prüfung ist nicht geschuldet. Offensichtliche Probleme werden nach Möglichkeit mitgeteilt; eine vollständige Fehlererkennung kann nicht garantiert werden.
Für Fehler, die auf unrichtigen Maßen, ungeeigneter Konstruktion oder sonstigen Mängeln der Kundendaten beruhen, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln unter Berücksichtigung von Abschnitt 13.
7. CAD-Konstruktion und Freigabe
Erstellt oder ändert SchellWerk ein CAD-Modell, erhält der Kunde vor Fertigungsbeginn eine Freigabeansicht, Zeichnung oder eine vergleichbare Prüfmöglichkeit. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere Maße, Form, Positionen, Bohrungen, Funktion und gewünschte Ausführung.
Nachträgliche Änderungen gelten als Zusatzleistung und können gesondert berechnet werden. Eine technische oder statische Prüfung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
Von SchellWerk entwickelte Fertigungsstrategien, Druckprofile, Parameter, Vorrichtungen, Spannmittel und interne Arbeitshilfen bleiben Eigentum von SchellWerk, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Besonderheiten des 3D-Drucks und Toleranzen
Additiv gefertigte Bauteile können sichtbare Schichtlinien, geringfügige Maßabweichungen, materialbedingte Schrumpfung sowie Unterschiede in Farbe und Oberfläche aufweisen. Solche verfahrensüblichen Eigenschaften sind kein Mangel, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Sofern keine abweichende Toleranz schriftlich vereinbart wurde, gelten als technische Richtwerte:
- bis 100 mm: ±0,20 mm,
- 100 bis 300 mm: ±0,30 mm,
- über 300 mm: nach technischer Abstimmung.
Enge Passungen, Funktionsflächen oder besondere Oberflächenanforderungen müssen vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.
9. Material, Montage und Verwendungszweck
Die Materialempfehlung erfolgt nach bestem Wissen anhand des mitgeteilten Einsatzzwecks. Die Eignung für eine konkrete Anwendung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.
Der Kunde beachtet die materialabhängigen Grenzen, insbesondere hinsichtlich Hitze, Frost, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Chemikalien und Lösungsmitteln. Schäden durch unsachgemäße Montage, ungeeignete Befestigung, nachträgliche Veränderung oder zweckwidrige Verwendung fallen nicht in den Verantwortungsbereich von SchellWerk.
10. Sonderanfertigungen, Änderungen und Stornierung
Sonderanfertigungen sind insbesondere individuell konstruierte oder angepasste Bauteile, CAD-Leistungen, personalisierte Produkte und nach Kundendateien gefertigte Teile.
Eine Stornierung ist möglich, solange Konstruktion oder Fertigung noch nicht begonnen haben. Danach werden bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten – etwa für CAD-Arbeit, Rüstzeit, Material, Druckzeit und Nachbearbeitung – berechnet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies kann insbesondere individuell gefertigte 3D-Druckteile und personalisierte Produkte betreffen.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12. Gewährleistung und Reklamation
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel und Transportschäden möglichst zeitnah mit Beschreibung und aussagekräftigen Fotos mitzuteilen. Für Verbraucher ist diese Bitte keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Rechte.
Bei einem berechtigten Mangel erfolgt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen. SchellWerk kann den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Rücktritt, Minderung und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Vor Prüfung oder Nacherfüllung soll das beanstandete Bauteil nicht verändert werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
13. Haftung
SchellWerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben außerdem Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von SchellWerk.
14. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Dateien
Vom Kunden bereitgestellte Modelle und Dateien verbleiben beim Kunden beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber. SchellWerk verwendet sie zur Vertragsdurchführung.
Von SchellWerk erstellte CAD-Modelle, Zeichnungen und Konstruktionen sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder darüber hinausgehende gewerbliche Nutzung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom Vertragszweck umfasst sind.
Kundendateien dürfen für einen angemessenen Zeitraum zur Auftragsabwicklung und zur Erleichterung von Nachbestellungen gespeichert werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht; der Kunde hält eigene Sicherungskopien vor. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
15. Vertraulichkeit, Fotos und Referenzen
SchellWerk behandelt technische Zeichnungen, CAD-Dateien und sonstige als vertraulich erkennbare Kundenunterlagen vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder vom Kunden erlaubt ist.
Fotos oder Informationen zu Kundenaufträgen werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung als Referenz oder zu Werbezwecken veröffentlicht. Eine Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von SchellWerk.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
